PfandBrAUmwG · Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
PfandBrAUmwG ст. 1Umwandlung
Die Deutsche Pfandbriefanstalt kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
PfandBrAUmwG · Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
Die Deutsche Pfandbriefanstalt kann in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.