PfandBrAUmwG · Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
PfandBrAUmwG ст. 8Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
PfandBrAUmwG · Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Pfandbriefanstalt in eine Aktiengesellschaft
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.