1. ProdSV · Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
1. ProdSV ст. 21Übergangsvorschriften
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
Elektrische Betriebsmittel, die die Anforderungen der Richtlinie 2006/95/EG in der Fassung vom 12. Dezember 2006, die durch die Richtlinie 2014/35/EU aufgehoben worden ist, erfüllen und vor dem 20. April 2016 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen auf dem Markt bereitgestellt werden.