DE · RiFlEtikettV
Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
Содержание
- Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
- ст. 1 Begriffsbestimmungen
- ст. 2 Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 3 Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- ст. 9a Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- ст. 9b Etikettierung von nicht vorverpacktem Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern im Einzelhandel
- Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- ст. 10 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 11 Zuständige Verwaltungsbehörde