SÜFV ст. 2Deutscher Bundestag
Abschnitt 1 Feststellung des öffentlichen Bereichs
Lebenswichtige Einrichtungen sind der Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag und die technischen Arbeitseinheiten des Deutschen Bundestages, deren Ausfall die Tätigkeit des Deutschen Bundestages erheblich beeinträchtigen würde.