SaatG ст. 48Übernahme der Erhaltungszüchtung
Unterabschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
Hat jemand die Erhaltungszüchtung einer Sorte von einem in der Sortenliste eingetragenen Züchter übernommen, so wird er ohne erneute Prüfung der Sorte als Züchter eingetragen.