SchwbAV · Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV ст. 42Anmeldeverfahren und Anträge
3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
Leistungen aus dem Ausgleichsfonds sind vom Träger der Maßnahme beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales leitet die Anträge mit seiner Stellungnahme dem Beirat zu.