StVollzG ст. 12Ausführung aus besonderen Gründen
Zweiter Titel Planung des Vollzuges
Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.
Zweiter Titel Planung des Vollzuges
Ein Gefangener darf auch ohne seine Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.