StVollzG ст. 40Abschlußzeugnis
Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
Aus dem Abschlußzeugnis über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht erkennbar sein.
Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
Aus dem Abschlußzeugnis über eine ausbildende oder weiterbildende Maßnahme darf die Gefangenschaft eines Teilnehmers nicht erkennbar sein.