StVollzG ст. 55Weltanschauungsgemeinschaften
Sechster Titel Religionsausübung
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.
Sechster Titel Religionsausübung
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.