SVG ст. 28Berechnung des Ruhegehalts
Unterabschnitt 2 Ruhegehalt
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.
Unterabschnitt 2 Ruhegehalt
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet.