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SVIKG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

SVIKG ст. 7Wirtschaftsplan

ДействуетОфициальный текст

Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Wirtschaftsplan wird dem Bundeshaushaltsplan als Anlage beigefügt und mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.