SVIKG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
SVIKG ст. 9Verwaltungskosten und Kosten der Kreditaufnahme
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Kosten der Kreditaufnahme trägt der Bundeshaushalt.