VorgV · Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses
VorgV ст. 2Fachvorgesetzte
I. Vorgesetztenverhältnis auf Grund der Dienststellung
Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.