TexRAusbV 2002 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
TexRAusbV 2002 ст. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Textilreiniger/Textilreinigerin wird 1.
gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 69, Textilreiniger, der Anlage A der Handwerksordnung sowie
2.
gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.