TexRAusbV 2002 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
TexRAusbV 2002 ст. 6Berichtsheft
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.