Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

ThUG · Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter

ThUG ст. 11Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Zuführung des Betroffenen in die Einrichtung nach § 2 und der Vollzug der Unterbringung obliegen der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.

(2) Während des Vollzugs der Unterbringung ruht die Führungsaufsicht.