TiefbauBAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
TiefbauBAusbV ст. 41Prüfungsbereiche des Teiles 2
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Herstellen von Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken“,
2.
„Durchführen von Kanalbauarbeiten“,
3.
„Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.