TierSchTrV ст. 24Inkrafttreten
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.