BmTierSSchV ст. 24Genehmigungspflichtige Einfuhr
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.