TrZollV · Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
TrZollV ст. 2Fristverlängerung
Kapitel 1 Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
Die in der Bewilligung festgesetzte Frist, innerhalb derer die Waren an die ausländischen Streitkräfte oder die Hauptquartiere übergeben werden müssen, kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag verlängert werden.