UkV · Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
UkV ст. 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
UkV · Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.