UmwG ст. 138Sachgründungsbericht
Erster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.