UmwG ст. 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Achter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung der Stiftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.