Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

UrhDaG · Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

UrhDaG ст. 3Nicht erfasste Dienste

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

ДействуетОфициальный текст

Dieses Gesetz gilt insbesondere nicht für 1.

nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien,

2.

nicht gewinnorientierte bildungsbezogene oder wissenschaftliche Repositorien,

3.

Entwicklungs- und Weitergabe-Plattformen für quelloffene Software,

4.

Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36; L 334 vom 27.12.2019, S. 164),

5.

Online-Marktplätze,

6.

Cloud-Dienste, die zwischen Unternehmen erbracht werden, und

7.

Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.