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UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

UrhG ст. 87dDauer der Rechte

Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers

ДействуетОфициальный текст

Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.