WerkeRegV · Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke
WerkeRegV ст. 6
In Angelegenheiten, die bei Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung anhängig sind, bestimmen sich die Kosten weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.
WerkeRegV · Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke
In Angelegenheiten, die bei Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung anhängig sind, bestimmen sich die Kosten weiterhin nach den bisherigen Vorschriften.