USG · Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
USG ст. 7Zusammentreffen mehrerer Leistungen
Abschnitt 1 Leistungen zur Sicherung des Einkommens
Neben Leistungen nach § 6 werden Leistungen nach § 5 nur bis zu 70 Prozent des nicht ausgeschöpften Höchstbetrags nach § 6 Satz 1 gewährt.