UStZustV · Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer UStZustV ст. 2 ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 1 Содержание