VerkEHKflAusbV ст. 6Ausbildungsplan
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
Der Ausbildungsbetrieb hat spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.