VerkStatG ст. 3Schifffahrtsstatistik
Abschnitt 2 Statistik der See- und Binnenschifffahrt
Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale: 1.
für die Schiffe:
Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl;
2.
für die Fahrten:
Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg;
3.
für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten: a)
Ein- und Ausladehafen,
b) Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart,
c) Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und
d) in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer;
4.
für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen:
Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.