VermG · Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
VermG ст. 19
Abschnitt IV Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten
(weggefallen)
VermG · Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Abschnitt IV Rechtsverhältnisse zwischen Berechtigten und Dritten
(weggefallen)