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VfAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

VfAusbV ст. 13Inhalt

Abschnitt 3 Abschlussprüfung

ДействуетОфициальный текст

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.