VGG ст. 24Getrennte Konten
Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus: 1.
die Einnahmen aus den Rechten,
2.
ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.