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VGG · Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

VGG ст. 24Getrennte Konten

Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten

ДействуетОфициальный текст

Die Verwertungsgesellschaft weist in der Buchführung getrennt aus: 1.

die Einnahmen aus den Rechten,

2.

ihr eigenes Vermögen, die Erträge aus dem eigenen Vermögen sowie die Einnahmen zur Deckung der Verwaltungskosten und aus sonstiger Tätigkeit.