VStGB ст. 5Unverjährbarkeit
Teil 1 Allgemeine Regelungen
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
Teil 1 Allgemeine Regelungen
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.