VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO ст. 44
6. Abschnitt Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.