VwGO · Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO ст. 46
6. Abschnitt Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)