VwVfG · Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfG ст. 79Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
Teil VI Rechtsbehelfsverfahren
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im Übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.