WährUmStAbschlG · Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
WährUmStAbschlG ст. 14Berlin-Klausel
Abschnitt III Sonstige Vorschriften
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.