WBeauftrG · Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
WBeauftrG ст. 6Anwesenheitspflicht
Der Bundestag und der Verteidigungsausschuß können jederzeit die Anwesenheit des Wehrbeauftragten verlangen.
WBeauftrG · Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Der Bundestag und der Verteidigungsausschuß können jederzeit die Anwesenheit des Wehrbeauftragten verlangen.