WPflG ст. 32Rechtsweg
Abschnitt 5 Rechtsbehelfe; Rechtsmittel
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Abschnitt 5 Rechtsbehelfe; Rechtsmittel
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.