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WPflG · Wehrpflichtgesetz

WPflG ст. 35Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage

Abschnitt 5 Rechtsbehelfe; Rechtsmittel

ДействуетОфициальный текст

Die Anfechtungsklage gegen den Musterungsbescheid, die Anfechtungsklage gegen den Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid, die Anfechtungsklage gegen den Einberufungsbescheid und die Anfechtungsklage gegen die Aufhebung des Einberufungsbescheides haben keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen. Vor der Anordnung ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu hören.