WeinFöGewV · Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
WeinFöGewV ст. 32Muster, Vordrucke
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Soweit die zuständigen Stellen für Anträge, Verträge, Erklärungen oder Meldungen Muster bekanntgeben oder Vordrucke oder Formulare auch elektronisch bereithalten, sind diese zu verwenden.