WeinSBV · Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
WeinSBV ст. 12Inkrafttreten
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
WeinSBV · Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.