WG ст. 4
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
Der Wechsel kann bei einem Dritten, am Wohnort des Bezogenen oder an einem anderen Orte, zahlbar gestellt werden.
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
Der Wechsel kann bei einem Dritten, am Wohnort des Bezogenen oder an einem anderen Orte, zahlbar gestellt werden.