WGSVGÄndG ст. 5
Art 4
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: ... c)
alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.