WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
WPO ст. 108Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Dritter Unterabschnitt Rechtsmittel
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.