WPO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
WPO ст. 84Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Zweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug
Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, bei dem der Senat für Wirtschaftsprüfersachen besteht, nimmt in den Verfahren vor der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.