WismutAGAbkG ст. 4
Art 2
Bis zur Bestimmung des Stammkapitals in dem Gesellschaftsvertrag beträgt das Stammkapital einhunderttausend Deutsche Mark.
Art 2
Bis zur Bestimmung des Stammkapitals in dem Gesellschaftsvertrag beträgt das Stammkapital einhunderttausend Deutsche Mark.