WoBindG · Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
WoBindG ст. 29Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.